Kündigungsrecht nach Versicherungsfall
Welche Kündigungsrechte gibt es nach einem Schadensfall?
Abschnitt B § 15 VGB 2010 sieht ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Das besondere Kündigungsrecht muss binnen eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen.
Die Folgen der ausgesprochenen Kündigung sind nicht für beide Seiten gleich. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu jedem anderen, späteren Zeitpunkt des Versicherungsjahres erklären. Dadurch besteht ggf. die Möglichkeit, vor dem Ende des Vertrages eine neue Police abzuschließen.
Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer wirksam. Die Kündigung muss – egal ob der Versicherer oder der Versicherungsnehmer sie ausspricht – in Schriftform erfolgen.