Neuwertversicherung

Versicherungswert in der Neuwertversicherung

Auch wenn die gleitende Neuwertversicherung den deutschen Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser dominiert, sieht das Bedingungswerk der verbundenen Wohngebäudeversicherung ausdrücklich auch die Versicherung zum Neuwert, zum Zeitwert und zum Gemeinen Wert vor.

Der Neuwert ist gemäß § 10 Nr. 1 b) "der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgeblich ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstigen Konstruktions- und Planungskosten". Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes werden berücksichtigt.

laufende Anpassung an die Baupreisentwicklung notwendig

In der Neuwertversicherung muss laufend eine Anpassung an die Baupreisentwicklung vorgenommen werden. Die Versicherungswirtschaft ist an Verträgen dieser Art offenbar wenig interessiert. Jedenfalls wird die Neuwertversicherung in der Ausbildungsliteratur eher negativ dargestellt und zudem in deutlich geringerem Umfang erwähnt als die gleitende Neuwertversicherung.

Die Problematik der Unterversicherung wird z. B. so beschrieben: "Die Veränderungen der Baupreise muss der Versicherungsnehmer ständig beobachten, damit er die Versicherungssumme anpassen kann. Ansonsten ist er unterversichert." Es ist müßig zu erwähnen, dass eine automatische Anpassung an einen relevanten Index bei anderen Versicherungen gang und gäbe ist, wie z. B. bei der Hausratversicherung.

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