Zuschläge und Rabatte

Welche Zuschläge und Rabatte sind bei Wohngebäudeversicherungen möglich?

Zuschläge

Der Tarif setzt sich aus dem Grundbeitragssatz und Zuschlägen auf diesen zusammen. Der Grundbeitragssatz in der Feuerversicherung beträgt bei vielen Versicherungsunternehmen ca. 2 Promille der Versicherungssumme. Zuschläge werden erhoben, wenn ein Gebäude den Bauartklassen II bis V zuzuordnen ist, es zum Teil gewerblich genutzt wird oder nicht ständig bewohnt ist.

In  der Sturm- und Leitungswasserversicherung ist die Tarifzone maßgeblich. Für jede Tarifzone existiert ein eigener Grundbeitragssatz. Der Tarifbeitrag ergibt sich aus der Summe der Grundbeitragssätze in der Sturm- und Leitungswasserversicherung sowie dem Grundbeitragssatz zzgl. Zuschläge in der Feuerversicherung. Die Zuschläge werden als Promillewert der Versicherungssumme angegeben.

Weitere Zuschläge fallen für den Einschluss von optionalen Klauseln an. Mit den Klauseln können z. B. Überspannungsschäden durch Blitz, Gebäudebeschädigungen durch Unbefugte Dritte oder Aufräumungskosten für Bäume eingeschlossen werden. Die Höhe des Zuschlags variiert zwischen den Klauseln erheblich. Der Einschluss von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück kostet z. B. rund viermal so viel wie der Einschluss von Aufräumungskosten für Bäume.

Versicherungsnehmer können ihren Versicherungsschutz mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung ausbauen. Auch dafür fällt ein Zuschlag als Promillewert der Versicherungssumme an. Nur bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften wird für die erweiterte Elementarschadenversicherung ein eigenständiger Beitrag errechnet –  in der Regel leitet sich die Prämie aus dem Beitrag zur verbundenen Wohngebäudeversicherung ab.

Ein weiterer Anlass für Zuschläge ist die Vereinbarung erhöhter Entschädigungsgrenzen. Der Grundbeitragssatz bezieht sich auf die Standard-Grenzen. So kann z. B. eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze bei Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten vereinbart werden. Für jeden vereinbarten Prozentpunkt wird dann ein Beitragszuschlag erhoben.

In der Praxis ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht nur über den Einschluss von Klauseln als Erweiterung der Standard-Deckung möglich.  Viele Versicherungsunternehmen bewerben verschiedene Tarif-Modelle. Neben Basistarifen mit Standard-Deckung nach VGB werden auch Komforttarife angeboten, die erhöhte Entschädigungsgrenzen und/oder Zusatzklauseln bereits inkludieren.

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Rabatte

Versicherer gewähren verschiedene Rabatte auf den regulären Beitragssatz. Der wichtigste ist der Neubaurabatt, der je nach Tarif und Versicherungsunternehmen 10 bis 40 Prozent betragen kann. Die Versicherungswirtschaft hat es bislang unterlassen, das Alter eines Gebäudes als direkte Einflussgröße für die Tarifierung zu nutzen.

Der Versicherer HDI Gerling etwa bietet Versicherungsnehmern bei Neubauten und Gebäuden mit einer Kernsanierung in den zurückliegenden zehn Jahren einen anfänglichen Rabatt von 40 Prozent. Der Rabatt reduziert sich jährlich um vier Prozentpunkte. Er wird nur gewährt, wenn seit dem Neubau bzw. der Kernsanierung kein Versicherungsfall eingetreten ist. Zudem entfällt der Beitragsrabatt bei Eintritt eines Versicherungsfalls.

Der Direktversicherer Cosmos Direkt gewährt für die ersten vier Jahre einen Neubau-Rabatt von 34 Prozent – ab dem fünften Jahr fällt der reguläre Beitrag an. Andere Versicherer verfahren nach einem ähnlichen Muster.

Neubaurabatte können zu einem nicht unerheblichen Teil als preispolitisches Instrument eingestuft werden. Es macht Sinn, speziell für Neubauten und kernsanierte Objekte Nachlässe anzubieten, weil im zeitlichen Umfeld von Neubauten und Kernsanierungen die meisten Neuabschlüsse getätigt werden. Der Neukundentarif ermöglicht es Versicherern, neue Kunden mit günstigen Preisen zu gewinnen, ohne preispolitisch Konkurrenz auf das eigene Bestandsgeschäft auszuüben. Es steht zu vermuten, dass das Alter von Gebäuden bei einem signifikanten Zusammenhang mit der Schadenswahrscheinlichkeit größeren Einfluss auf die Tarifierung hätte.

Üblich sind auch Laufzeitrabatte: Wird ein Versicherungsvertrag für mehrere Jahre abgeschlossen, sind bis zu 10 Prozent Preisnachlass üblich. Achtung: Auch wenn ein Vertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen wird, steigen die Beiträge in der Regel von Jahr zu Jahr. Die Beitragsanpassung ist in den VGB geregelt und sieht eine jährliche Anpassung an die Baupreise vor.
Eine wichtige Überlegung betrifft die Option „Rabatt wegen Selbstbeteiligung“. Wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von z. B. 500 Euro oder 1 Promille der Versicherungssumme je Schadensfall vereinbart, sind Beitragsrabatte im unteren zweistelligen Prozentbereich möglich.

ersicherungsnehmer sollten in ihrer Kalkulation die möglichen finanziellen Zusatzbelastungen berücksichtigen und eine angemessene finanzielle Reserve (in Höhe der Selbstbeteiligung für zwei Schadensfälle) vorhalten.

Nicht vollkommen unproblematisch sind Mehrpolicen-Rabatte. Versicherer gewähren Preisnachlässe, wenn mehrere Verträge im Haus bestehen – etwa KFZ-Versicherungen, Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen. Grundsätzlich sollte für jede einzelne Versicherungsgattung gezielt nach dem besten erhältlichen Tarif gesucht werden. Ein kombinierter Abschuss aus reiner Bequemlichkeit ist nicht ratsam: Ein Mehrpolicen-Rabatt in Höhe von zehn Prozent ist hinfällig, wenn ein Tarif der Konkurrenz bei besserer Leistung nur die Hälfte kostet!

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