Abgrenzung zur Hausratversicherung

Worin liegen die Unterschiede zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung?

Häufig besteht für einen Versicherungsort neben einer Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung. Diese schützt trivialerweise Hausrat gegen diverse Gefahren. Mitunter ist die Abgrenzung zwischen Hausrat und Gebäude aber nicht ganz einfach. Die Abgrenzungsschwierigkeiten betreffen vor allem Teppich- und Parkettböden, speziell angefertigte und in das Gebäude eingefügte Einbauküchen und andere Einbaumöbel dieser Art, Badewannen, Waschbecken oder Etagenheizungen. Diese Sachen können sowohl unter die Wohngebäudeversicherung als auch unter die Hausratversicherung fallen. Welche Police greift, hängt von verschiedenen Umständen ab.

Unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung fallen die genannten Sachen, wenn sie von Anfang an im Gebäude waren, d. h. die am Tag der Bezugsfertigkeit bereits existierten. Die Gefahr für die Sachen trägt dann der Gebäudeeigentümer. Werden Sachen nachträglich vom Mieter oder dem Eigentümer angeschafft, sind sie der Hausratversicherung zuzurechnen. Typischerweise trägt dann der Mieter (oder der Käufer der Wohnung) die Gefahr. Die Wohngebäudeversicherung zahlt aber, wenn Sachen lediglich ausgetauscht werden.

Wichtig: Wurden Sachen vom Vormieter oder dem vorherigen Eigentümer übernommen, die bereits von Beginn an im Gebäude installiert waren, sind diese Gegenstände auch dem Gebäude und der Gebäudeversicherung zuzurechnen.

Der Ausschluss nachträglich eingefügter Sachen aus der Gebäudeversicherung wurde – so stellt es jedenfalls die Versicherungswirtschaft dar – aus der Gebäudeversicherung gestrichen, um eine Mehrfachversicherung zu verhindern. Zudem sollen durch den Ausschluss Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie zwischen Eigentümer und Eigentümergesellschaft vermieden werden.

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