OLG Düsseldorf Az. 4 U 232/87

Wasserhähne müssen vor Urlaubsantritt geschlossen werden.

Wer über mehrere Wochen in den Urlaub fährt, wird die diesbezüglichen Sorgen um das eigene Zuhause sicherlich gut kennen: Man macht sich Gedanken, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet, die Türen verschlossen und natürlich die Wasserhähne abgedreht sind.

Idealerweise unterziehen Sie das eigene Zuhause vor der Abreise noch einmal einer gründlichen Prüfung. Doch auch diese ist nicht unbedingt die Garantie dafür, dass während des Urlaubs im Zuhause nichts passiert.

So kann es beispielsweise durch einen nicht geschlossenen Wasserhahn an der Spülmaschine zu einem veritablen Wasserschaden kommen, dessen Höhe durchaus in die Tausende geht. Wohl dem, der in diesem Fall ausreichend versichert ist, zum Beispiel durch eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Doch Vorsicht: Hierbei ist ein genaues Augenmerk auf die Versicherungsbedingungen zu legen. So ist es in der Vergangenheit durchaus des Öfteren vorgekommen, dass Versicherungen die Auszahlung ihrer Leistungen verweigert haben, weil der Versicherte seiner vertraglich auferlegten Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist. Doch wie weit geht diese Sorgfaltspflicht und welche genauen Bestandteile beinhaltet sie?

Genau in diesen Fragen liegt der Sachverhalt, welcher vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Konkret geht es um den folgenden Fall:

Wasserschlauch zur Spülmaschine platzt

Während die Besitzer auf einer dreiwöchigen Urlaubsreise waren, kam es in einem Einfamilienhaus zu einem erheblichen und dementsprechend teuren Wasserschaden. Als Ursache für den Wasserschaden stellte sich ein Zuleitungsschlauch zum Geschirrspüler heraus, der während der Abwesenheit der Hausbesitzer infolge des Wasserdrucks geplatzt war.

Die Besitzer hatten nicht daran gedacht, das Absperrventil der Kaltwasserzuleitung zur Spülmaschine zu schließen, bevor sie ihren Urlaub antraten. Dies hielten sie nach den Versicherungsbedingungen auch nicht für notwendig und forderten die Gebäudeversicherung daher dazu auf, den Schaden zu regulieren. Die Versicherung verweigerte dies, woraufhin sie von den Hausbesitzern verklagt wurde.

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden gegen die Kläger. Nach Meinung des Gerichts habe diesen kein Anspruch auf einen Versicherungsschutz zugestanden, da sie den Wasserschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit selbst herbeigeführt hätten.

Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig sei hierbei konkret, dass die Versicherten eine mehrwöchige Reise angetreten hätten, ohne zuvor die Kaltwasserzufuhr zur Spülmaschine zu schließen. Wäre diese geschlossen gewesen, hätte es zu dem entsprechenden Schaden nicht kommen können.

Das Gericht berief sich in diesem Zusammenhang auch auf diverse Veröffentlichungen in den bekannten Medien, in denen immer wieder Fälle wie der hier verhandelte dargestellt werden.

Durch diese Veröffentlichungen hätten die Kläger Kenntnis über die Gefahren haben müssen, welche von einer nicht geschlossenen Wasserzufuhr der Spülmaschine während einer längeren Urlaubsreise ausgehen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung warfen die Kläger ein, dass sie dadurch ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen seien, indem sie Nachbarn und Bekannte damit beauftragt hätten, während des Urlaubs der Familie regelmäßig im Haus nach dem Rechten zu sehen.

Nachbarn, die nach der Wohnung sehen, reichen nicht

Doch auch diesen Einwand ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter stellten fest, dass der Schlauch zur Spülmaschine jederzeit hätte platzen können, so dass auch bei regelmäßigen Kontrollen durch Nachbarn oder Bekannte ein entstandener Schaden unter Umständen erst nach mehreren Stunden aufgefallen wäre.

Es kann also jedem Wohnungs- oder Hausbesitzern geraten werden, seine Versicherungsverträge genau zu studieren und entsprechende Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht zu treffen. Dazu gehört vor Urlaubsreisen nicht nur die Kontrolle von Lichtschaltern und Steckern, sondern auch von Wasserhähnen, an die man zunächst einmal nicht denkt.

Wasserhähne nicht vergessen, Checklisten gibt es online

Diese befinden sich nicht nur an der Spülmaschine, sondern auch an Waschmaschinen sowie im Garten, zum Beispiel als Anschluss für Gartengeräte, Rasensprenger etc. Tipp: Im Internet gibt es von verschiedenen Versicherungen und Dienstleistern fertige Listen, die Sie vor Ihrer Abreise einfach durchgehen und die entsprechenden Punkte abhaken können. So können Sie sicher sein, an alles gedacht zu haben, und einem ruhigen und entspannten Urlaub steht nichts im Weg.

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