Erweiterungen der VGB 2010

Marktübliche Erweiterungen zum in den VGB 2010 festgelegten Versicherungsschutz

Der in den VGB 2010 festgelegte Versicherungsschutz versteht sich als kleinster gemeinsamer Nenner. Das Bedingungswerk wird Versicherungsunternehmen vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft zur fakultativen Verwendung bereitgestellt  -die meisten nutzen es weitgehend zur Bestimmung des Leistungsumfangs ihrer Basis-Tarife.

Mit erweiterten Tarifen besteht die Möglichkeit, ohne separaten Einschluss von Klauseln einen verbesserten Schutz zu erwerben. Die Tarife werden z. B. "Komfort", "Komplett", "Optimal" oder "Maximal" bezeichnet. Es existiert kein einheitlicher Kriterienkatalog für die einzelnen Bezeichnungen – es handelt es sich um unternehmensspezifisches Produktmarketing.

Erweiterung der versicherten Sachen

Mit einer Erweiterung der versicherten Sachen wird der Versicherungsschutz auf zusätzliche Gegenstände, meist solche außerhalb des Versicherungsgebäudes, ausgedehnt. Versichert werden dann z. B. Carports, Zisternenanlagen oder weiteres Zubehör und weiter Grundstücksbestandteile. Häufig werben Versicherer damit, dass bestimmte Sachen ohne Aufpreis inklusive sind. Das bedeutet nicht, dass der Tarif insgesamt günstiger ist als bei einem Konkurrenten. Selbst wenn dieser einen Aufschlag für eine Erweiterung der versicherten Sachen verlangt, kann das Preis/Leistungsverhältnis insgesamt günstiger sein. Standardisierte, erweiterte Tarife bergen fast immer das Risiko einer Überversicherung: Ist z. B. die Versicherung von Carports in einem Tarif automatisch enthalten, muss dieser Bestandteil auch von Versicherungsnehmern bezahlt werden, die gar kein Carport besitzen.

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Erweiterung der versicherten Kosten

Die Erweiterung versicherter Kosten spielt bei der Tarifgestaltung eine große Rolle  -wohl auch, weil sich damit recht anschaulich beruhigende Lösungen für diverse Risiken auflisten lassen. Nachfolgend sind einige Beispiele für die Erweiterung der versicherten Kosten aufgelistet.

  • Entschädigung für den Verdienstausfall bei einem Gebäudeschaden
  • Mietausfall bis 24 oder 36 Monate
  • Mietausfall für gewerblich genutzte Räume
  • Entschädigung bei Abbruch des Urlaubs bei größeren Gebäudeschäden
  • Übernahme der Transport- und Lagerkosten versicherter Sachen
  • Erhöhte Entschädigungsgrenze für Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erhöhte Entschädigungsgrenze für Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Erhöhte Entschädigungsgrenze für Bäume nach Blitzschlag oder Sturm
  • Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Entschädigung für die Wiederaufforstung von Bäumen
  • Entschädigung für Wiederbepflanzung des Gartens

Erweiterung der versicherten Gefahren

Auch eine deutlich über die Standards der VGB hinausgehende Erweiterung der versicherten Gefahren und Schäden ist üblich. Die werbliche Komponente spielt immer eine Rolle: Es ist durchaus verlaufswirksam, wenn viele anschauliche Risiken als abgesichert aufgelistet werden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit zum Teil sehr gering ist. Nachfolgend sind einige Beispiele für die Erweiterung der versicherten Gefahren und Schäden aufgeführt.

  • Bruchschäden an Gasleitungen u. Gasverlust
  • Austreten von gewässerschädlichen Substanzen aus versicherten Anlagen
  • Sengschäden und Schäden durch Rauch
  • Schäden durch Überschallknall (z. B. durch Flugzeuge)
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Regenwasser und Schmelzwasser
  • Rückstauschäden durch Abwasser

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