Elementargefahren

Welche Elementargefahren sind durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung deckt lediglich Schäden durch Sturm und Hagel ab – andere Elementarereignisse zählen nicht zu den versicherten Gefahren. Als so genannte weitere Elementargefahren Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch über die erweiterte Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Etwa 30 Prozent der Häuser in Deutschland verfügen über diesen Schutz.

Schutz vor Elementarschäden wird immer wichtiger

Die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes gegen Elementarereignisse wächst. Die Versicherungswirtschaft vermeldete im Jahr 2010 1,3 Millionen Schadenereignisse mit einem Gesamtschadenvolumen von 1,5 Mrd. Euro für Schäden durch Hochwasser, Sturm und Starkregen. In den Jahren 2007 und 2002 wurden (durch das Elbe-Hochwasser und den Sturm Kyrill) sogar noch größere Schäden vermeldet.

Die Versicherungswirtschaft führt seit 2008 "Informationskampagnen" durch und will Hausbesitzer vom Abschluss eines erweiterten Versicherungsschutzes  überzeugen. In Schadensberichten wird dabei sehr häufig Bezug zum  Klimawandel hergestellt, der nach Aussage der Versicherungswirtschaft immer präsenter wird und allein deshalb eine Elementarschadenversicherung notwendig macht. Selbstredend steht hier auch ein wirtschaftliches Interesse. Die Schadenssumme pro Bestandsvertrag wird sehr viel weniger laut publiziert als die Gesamtschadenssumme, die schon allein aufgrund der höheren Neubaupreise in regelmäßigen Abständen Rekordwerte erreichen muss.

Kosten einer Elementarschadenversicherung

Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2011 zahlreiche Tarife des deutschen Marktes unter die Lupe genommen und die Kosten einer Elementarschadenversicherung für ein Modellhaus ermittelt. Die jährlichen zusätzlichen Kosten summierten sich abhängig von Anbieter und Tarif auf ca. 50 bis hin zu einigen hundert Euro. Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass ein Tarifwechsel bis zu 500 Euro im Jahr sparen könne – ein höherer Beitrag ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einem besseren Versicherungsschutz.

Fast immer wird ein Selbstbehalt vorausgesetzt. Er kann als Prozentsatz des Schadens (üblich sind dann 10 Prozent), als Prozentsatz der Versicherungssumme (dann sind 5 Prozent üblich) sowie als fester Betrag (250 bis 2.500 Euro) vereinbart werden.

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