Zeitwertversicherung

Versicherungswert in der Zeitwertversicherung

Der Zeitwert ist Gegenstand von § 10 Nr. 1 c) VGB 2010 (1914) und wird aus dem Neuwert abgeleitet. Im Detail: "Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes (s. o.) abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad."

Problematik der Zeitwertversicherung

Eine Versicherung zum Zeitwert ist problematisch: Im Schadenfall sind Versicherungsnehmer an einer vollständigen Regulierung im Sinne einer Wiederherstellung des eigentlichen Zustands interessiert. Die Kosten der Instandsetzung sind unabhängig vom Alter und Abnutzungsgrad eines Gebäudes. Versicherungen zum Zeitwert sind in der Praxis sehr selten und kommen allenfalls bei Gebäuden der Bauartklasse V sowie Gebäuden, die überwiegend aus Holz bestehen bzw. ein Strohdach besitzen, zum Einsatz.

Banner zum Versicherungsangebot