Wohnflächenmodell
Beitragsberechnung anhand des Wohnflächenmodells
Die gleitende Neuwertversicherung mit der Versicherungssumme „Wert 1914“ dominiert den deutschen Versicherungsmarkt. Die Beitragsberechnung kann alternativ anhand des Wohnflächenmodells erfolgen. Dabei wird ein angemessener Beitrag für jeden Quadratmeter Wohnfläche ermittelt und anschließend mit der qm-Anzahl sowie einem Anpassungsfaktor multipliziert.
Keine direkte Versicherungssumme
Eine Versicherungssumme im eigentlichen Sinne gibt es auch beim Wohnflächenmodell nicht. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den ortsüblichen Neubauwert. Das Gebäude wird im Versicherungsvertrag detailliert beschrieben. Im Antrag werden Informationen zu Gebäudetyp, Fläche, Bauweise, Ausstattung und Nutzung erfasst.
Bestimmung des Grundbeitrags pro Quadratmeter
Wichtige Merkmale für die Bestimmung des Grundbeitrags pro Quadratmeter sind z. B. die Grundfläche, die Anzahl der im Gebäude vorhandenen Stockwerke, die Art des Kellers (voll- oder teilunterkellert, gar kein Keller), die Bauweise von Dach, Außenwänden, Fußböden, Fenstern, Türen und Heizung und die Art des Daches. Erfasst wird auch, ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt und welcher Art diese ist und ob das Gebäude ständig bewohnt ist oder nicht.
Jährliche Anpassung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz wird jährlich angepasst, wobei der Anpassungsfaktor zu 80 Prozent aus dem amtlichen Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex des Baugewerbes besteht. Auch beim Wohnflächenmodell gibt es Entschädigungsgrenzen für verschiedene Leistungen, wie z. B. versicherte Kosten. Sie werden entweder als absoluter Betrag oder als Produkt aus einem Betrag und dem Anpassungsfaktor angegeben.
Weitgehender Verzicht auf Bestandsaufnahme
In der Praxis verzichten viele Versicherer auf eine umfangreiche Bestandsaufnahme im Antragsverfahren. Versicherungsnehmer müssen lediglich ihre Adresse (zur Ermittlung der Tarifzone) und die Wohnfläche ihres Gebäudes korrekt angeben. Zusätzlich sind allenfalls Informationen über Keller und Dach erforderlich.