Tarifgestaltung bei Wohngebäudeversicherungen
Nach welchen Merkmalen werden Tarife von Wohngebäudeversicherungen gestaltet?
Je größer das Risiko, desto höher der Beitrag – diesem Grundsatz folgt die Tarifgestaltung in der Wohngebäudeversicherung in weiten Teilen. Die Tarife der Anbieter sind darüber hinaus von werblichen und verkaufsfördernden Aspekten geprägt.
Merkmale mit Einfluss auf die Versicherungsprämie
Die wichtigsten "harten" Merkmale für die Versicherungsprämie betreffen Standort, Bauweise und Nutzung eines Gebäudes. In der Feuerversicherung werden Zuschläge für Häuser mit weichem Dach und/oder brennbaren Außenwänden erhoben. Die Beiträge in der Sturm- und in der Leitungswasserversicherung richten sich nach dem Standort des Gebäudes bzw. der Tarifzone, in die es eingruppiert ist.
Durchgängig bewohnte, reine Wohngebäude sind günstiger zu versichern als Gebäude mit teilweiser gewerblicher Nutzung und Gebäude, die nur als Ferien- oder Wochenendhaus genutzt werden und an vielen Tagen im Jahr leer stehen. Liegt eine gewerbliche Teilnutzung vor, entscheidet die Art des Gewerbebetriebes über den Zuschlag zum Grundbeitrag.
Vollkaskoversicherung für die eigenen vier Wände
Der Versicherungsschutz der VGB kann durch den Einschluss von Klauseln erweitert werden. In der Praxis stellen sich Versicherungsnehmer ihren Tarif allerdings selten individuell zusammen. Versicherer bieten zwei bis drei "fertige" Tarifoptionen an. Neben einem Basistarif, der im Wesentlichen dem im Bedingungswerk vorgesehenen Schutzumfang entspricht, können mit Komfort- und Vollkasko-Tarifen umfangreichere Lösungen erworben werden.
Der Unterschied zwischen Basistarifen und Tarifen mit erweitertem Schutz betrifft vor allem Entschädigungsgrenzen, wie z. B. jene für Aufräum- und Abbruchkosten. Zusätzlich kann der Begriff der versicherten Sachen und/oder der versicherten Gefahren erweitert werden.
Versicherer tragen mit ihrer Tarifgestaltung auch dem intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Versicherungsmarkt Rechnung. Wie auch in anderen Bereichen des Finanz- und Versicherungssektors werden Neukunden mit Sonderkonditionen umworben. Häufig anzutreffen sind deshalb Tarife mit Neubaurabatt, der für die ersten Jahre nach der Errichtung eines Gebäudes oder einer Kernsanierung gilt.
Einige Versicherungsunternehmen tarifieren nach dem Wohnflächenmodell, bei dem die Versicherungssumme "Wert 1914" keine Rolle spielt. Auf den ersten Blick ist das Wohnflächenmodell transparenter, weil z. B. das Basisjahr für die Baupreisbestimmung nicht das Jahr 1914, sondern das Jahr 2001 ist. Dennoch fristet die Tarifberechnung nach der Wohnfläche ein Randdasein.