Restschuldversicherung

Absicherung der Restschuld von Darlehen

Restschuldversicherungen ermöglichen es, bestimmte Risiken speziell im Hinblick auf den Immobilienkredit abzusichern. Die Versicherung zahlt die laufenden Raten bei Verdienstausfall durch Krankheit, Unfall oder Erwerbsunfähigkeit. Im Todesfall löst sie den Restsaldo ab und schützt so die Angehörigen vor Überschuldung und /oder dem Verlust des Eigenheims.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Schutz für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu zahlen. Marktüblich für solche Komponenten sind Leistungen, die die Lücke zwischen dem Erwerbseinkommen und dem ALG-I-Bezug für dessen Bezugsdauer (in der Regel 12 Monate) schließen.